Ihre Beteiligung
Die Bürgerstiftung Birkenau ist – vor allem in ihrer Anfangsphase – auf eine rasche Erweiterung des Stiftungskapitals und der davon abhängigen Erträge angewiesen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Ziele zu erreichen. Als Stifter können Sie der Idee, sich stetig für Birkenau zu engagieren, die nötige finanzielle Grundlage geben. Zudem benötigt die Stiftung für die Unterstützung von Projekten und für ihre laufende Arbeit Spenden.
Zustiftungen und Spenden an die Stiftung sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen als Sonderausgaben abzugsfähig.
Konto
Sparkasse Starkenburg
DE16 5095 1469 0005 0653 18
HELADEF1HEP
Wer die Arbeit der Bürgerstiftung Birkenau finanziell fördern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, die auch kombiniert werden können:
Zustiftung
Sie können durch eine Zustiftung das Stiftungsvermögen mehren und auf diesem Weg Mitglied des Stifterforums werden. Die Zustiftung bleibt dauerhaft Teil des nicht antastbaren Grundkapitals, da sich die Mittel für Förderzwecke allein aus den Anlage-Erträgen bzw. aus Spenden zusammensetzen. Mit einer Zustiftung bleibt Ihr Name auf ewig mit Birkenau verbunden!
Hier können Sie direkt Ihre Erklärung für eine Zustiftung herunterladen.
Bei Überweisungen geben Sie bitte „Zustiftung“ als Verwendungszweck an.
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Zustiftung
Sie können durch eine Zustiftung das Stiftungsvermögen mehren und auf diesem Weg Mitglied des Stifterforums werden. Die Zustiftung bleibt dauerhaft Teil des nicht antastbaren Grundkapitals, da sich die Mittel für Förderzwecke allein aus den Anlage-Erträgen bzw. aus Spenden zusammensetzen.
Unsere Kontonummer bei der Sparkasse Starkenburg: DE16 5095 1469 0005 0653 18 HELADEF1HEP
Bitte geben Sie „Zustiftung“ als Verwendungszweck an.
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Spende
Sie können die Arbeit der Stiftung mit einer Spende in beliebiger Höhe unterstützen. Die Spende kann auf ein bestimmtes Projekt bezogen oder als allgemeine Zuwendung ins Freie Vermögen deklariert werden.
Bei Überweisungen geben Sie bitte „Spende“ als Verwendungszweck an.
Soll die Spende für ein bestimmtes Projekt verwendet werden, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Testament
Sie können die Bürgerstiftung Birkenau als potentielle Erbin oder Teil-Erbin im Testament einsetzen. Die Zuwendung ist dann von der Erbschaftssteuer befreit.
Klicken Sie hier um eine Spendenbescheinigung anzufordern.
Steuerliche Begünstigung
In einkommenssteuerlicher Hinsicht ist die Unterscheidung von Zustiftungen und Spenden zu beachten: Während Spenden unmittelbar zur Förderung des Stiftungszwecks verausgabt werden, fließen Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung, aus dessen Erträgen die Zweckverwirklichung gefördert wird.Spenden können in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wenn dem Finanzamt die Spendenbescheinigung der Bürgerstiftung vorgelegt wird. Steuerlich nicht genutzte Spenden über den genannten Höchstbetrag hinaus kann er in künftige Jahre vortragen.Zustiftungen sind darüber hinaus begünstigt: innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums kann der (Zu-) Stifter bis zu 1 Mio. Euro als Sonderausgaben abziehen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro.