In mehreren Birkenauer Grenzbeschreibungen der Jahre 1709,1803 und 1842 sind alle damals vorhandenen Birkenauer Grenzsteine minutiös beschrieben. Leider ist es gerade bei diesen Flurdenkmälern so, dass in den letzten Jahren ein großer Schwund zu verzeichnen ist. Spürt man der Geschichte der Gemeindegrenzen nach, so stellt man mit Erstaunen fest, dass die Grenzen über Jahrhunderte unverändert blieben. Dies hängt damit zusammen, dass unsere Vorfahren, Friedenszeiten vorausgesetzt, jährlich einen Grenzumgang hielten. Auf die Versetzung oder gar Entfernung eines Grenzsteins standen drakonische Strafen. Auf Birkenauer Grenzsteinen findet man als Ortszeichen den „Maueranker“. Für Nieder-Liebersbach stand bei der Gestaltung des Ortswappens die „Weberhaspel“ Pate, Beide Ortszeichen haben den gleichen Ursprung, abweichend ist nur die senkrechte bzw. waagrechte Abbildung.
Einer der interessantesten Grenzsteine steht an dem Grenzpunkt Birkenau/Nieder-Liebersbach/Weinheim. Darauf sind die bereits erwähnten beiden Birkenauer und Nieder-Liebersbacher Ortszeichen zu erkennen. Auf der Weinheimer Seite ist die Weinleiter und die Nr. 114 zu sehen.
Ein weiterer Dreimärker, der recht anschaulich die ehemaligen Herrschaftsverhältnisse widerspiegelt, steht am Grenzpunkt Löhrbach/Rohrbach/Birkenau. Zu sehen sind auf dem Stein das Birkenauer Ortswappen, das Mainzer Rad für Löhrbach uund das wamboltische Wappen für Rohrbach (mit dem Wappenbild nicht übereinstimmend).
Im Birkenauer Gemeindearchiv wird ein Güterstein des Klosters Lorsch aufbewahrt, auf dem das Klosterkreuz, die Jahreszahl 1596 und die Buchstaben C L (Closter Lorsch) zu erkennen sind. In Birkenau gab es bis Anfang des 17. Jahrhunderts die sog. Lorscher Klosterhube, die mit Gütersteinen dieser Art abgegrenzt war. Diese Hube musste Abgaben an die Schaffnerei Lorsch, das Kloster war 1232 bereits aufgelöst worden, leisten.